Hinweisgeber-Meldestelle

Hinweisgeber-Meldestelle

Willkommen bei der Hinweisgeber-Meldestelle der Laufenberg GmbH.

Die Laufenberg GmbH legt größten Wert auf Transparenz, Integrität und ethisches Verhalten. Um eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur zu fördern haben wir eine Hinweisgeber-Meldestelle eingerichtet.

Was kann gemeldet werden?

Diese Hinweisgeber-Meldestelle richtet sich an alle Mitarbeiter*innen der Laufenberg GmbH sowie an alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Laufenberg GmbH Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben. Sie haben hier die Möglichkeit, alle potenziellen Verstöße gegen Gesetze oder interne Regelungen im Zusammenhang mit der Laufenberg GmbH zu melden, einschließlich Themen wie Korruption, Betrug, Verletzung von Arbeitnehmer*innen- schutzrechten und Umweltschutzverstößen.

Das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sieht die Meldung von folgenden Informationen vor:

1.  Verstöße, die strafbewehrt sind,

2.  Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,

3.  sonstige Verstöße gegen die in § 2 Ziff. 3 HinSchG aufgeführten Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.

Meldekategorien:

  • Korruption / Bestechung / Bestechlichkeit
  • Betrug / Untreue / Schwerer Diebstahl / Unterschlagung / Urkundenfälschung
  • Interessenkonflikte
  • Verstoß gegen steuerrechtliche oder zollrechtliche Regelungen
  • Kartell- oder Wettbewerbsverstöße
  • Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
  • Verstoß gegen Datenschutzvorschriften
  • Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung
  • Umweltschädigungen
  • Menschenrechte
  • Sanktions- und Embargoverstöße
  • Verstoß gegen bindende produktbezogene Verpflichtungen (Technical Compliance)
  • Verstoß gegen den Unternehmenskodex oder Lieferantenkodex Laufenberg GmbH / sonstige Compliance-relevanten Hinweise

Wie funktioniert die Meldestelle?

Unsere Hinweisgeber-Meldestelle ermöglicht es Ihnen, Ihre Bedenken und Informationen vertraulich und, falls gewünscht, anonym zu teilen. Wir verstehen, dass es für Hinweisgebende wichtig ist, ihre Identität zu schützen, um mögliche Auswirkungen auf ihre berufliche Situation oder andere persönliche Umstände zu vermeiden. Bei jedem Kontakt ist die Wahrung der Vertraulichkeit der beteiligten Personen und der Meldung selbst sowie des Datenschutzes sichergestellt. Alle Mitarbeiter der Beschwerdestelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, arbeiten unparteiisch und unvoreingenommen. Die Hinweisgeberstelle ist ISO 27001 & DSGVO konform.

Was passiert nach Meldungseingang?

Notieren Sie sich bitte Ihre Ticket-ID und das Passwort, welche im Rahmen der Meldung generiert bzw. festgelegt werden, um Ergänzungen durchzuführen und/oder den Bearbeitungsstand prüfen zu können.

Hier finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick.

Online

Bit­te nut­zen Sie un­ser elek­tro­ni­sches Hin­weis­ge­ber­sys­tem. Durch Anklicken des Links erfolgt die Weiterleitung an unseren externen Dienstleister.

Hier geht es zu unserem Online-Meldeportal.

Telefonisch

Ralf Wermelskirchen (Informationssicherheits- und Datenschutzbeauftragter Laufenberg GmbH)

+49 173 7499882

Postalisch

Ralf Wermelskirchen (Informationssicherheits- und Datenschutzbeauftragter Laufenberg GmbH)

Stichwort: Hinweisgeberstelle

Krüserstr.2

47839 Krefeld

Vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Hinweisgeber-Meldestelle!

 

*Die Hinweisgeberstelle wurde nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) implementiert. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 12. Mai 2023 final verabschiedet und tritt am 02. Juli 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 bzw. 250 Mitarbeitern zur Implementierung von internen Meldestellen und verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden.