Hinweisgeber-Meldestelle
Willkommen bei der Hinweisgeber-Meldestelle der Laufenberg GmbH.
Die Laufenberg GmbH legt größten Wert auf Transparenz, Integrität und ethisches Verhalten. Um eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur zu fördern haben wir eine Hinweisgeber-Meldestelle eingerichtet.
Was kann gemeldet werden?
Diese Hinweisgeber-Meldestelle richtet sich an alle Mitarbeiter*innen der Laufenberg GmbH sowie an alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Laufenberg GmbH Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben. Sie haben hier die Möglichkeit, alle potenziellen Verstöße gegen Gesetze oder interne Regelungen im Zusammenhang mit der Laufenberg GmbH zu melden, einschließlich Themen wie Korruption, Betrug, Verletzung von Arbeitnehmer*innen- schutzrechten und Umweltschutzverstößen.
Das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sieht die Meldung von folgenden Informationen vor:
1. Verstöße, die strafbewehrt sind,
2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
3. sonstige Verstöße gegen die in § 2 Ziff. 3 HinSchG aufgeführten Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.
Meldekategorien:
- Korruption / Bestechung / Bestechlichkeit
- Betrug / Untreue / Schwerer Diebstahl / Unterschlagung / Urkundenfälschung
- Interessenkonflikte
- Verstoß gegen steuerrechtliche oder zollrechtliche Regelungen
- Kartell- oder Wettbewerbsverstöße
- Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
- Verstoß gegen Datenschutzvorschriften
- Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung
- Umweltschädigungen
- Menschenrechte
- Sanktions- und Embargoverstöße
- Verstoß gegen bindende produktbezogene Verpflichtungen (Technical Compliance)
Verstoß gegen den Unternehmenskodex oder Lieferantenkodex Laufenberg GmbH / sonstige Compliance-relevanten Hinweise
Wie funktioniert die Meldestelle?
Unsere Hinweisgeber-Meldestelle ermöglicht es Ihnen, Ihre Bedenken und Informationen vertraulich und, falls gewünscht, anonym zu teilen. Wir verstehen, dass es für Hinweisgebende wichtig ist, ihre Identität zu schützen, um mögliche Auswirkungen auf ihre berufliche Situation oder andere persönliche Umstände zu vermeiden. Bei jedem Kontakt ist die Wahrung der Vertraulichkeit der beteiligten Personen und der Meldung selbst sowie des Datenschutzes sichergestellt. Alle Mitarbeiter der Beschwerdestelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, arbeiten unparteiisch und unvoreingenommen. Die Hinweisgeberstelle ist ISO 27001 & DSGVO konform.
Was passiert nach Meldungseingang?